Laura Bucher
Die Revision des Behindertengesetzes soll Barrieren beseitigen.
Christoph Blocher
Vor dreissig Jahren hatte das Schweizer Volk den Mut und die Kraft, den Beitritt unseres Landes zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abzulehnen. Die Schweizer wollten keine automatische Übernahme von fremdem Recht und keine fremden Richter. Und schon gar nicht wollten sich die Bürgerinnen und Bürger das Stimmrecht wegnehmen lassen und ihre politische Meinung an Brüssel abtreten.
Doch der Bundesrat sprach am Abstimmungssonntag des 6. Dezember 1992 von einem «schwarzen Sonntag» – vom «dimanche noir». Die Classe politique hat die damalige
Niederlage nie akzeptiert und ist auf ihrem Irrweg weitermarschiert. Bundesrat und Parlamentsmehrheit halten bis heute am EU-Beitrittsziel fest und akzeptierten ein geheim gehaltenes Verhandlungsmandat zu einem «institutionellen Rahmenvertrag», der – wie der EWR – auch wieder ein Kolonialvertrag werden sollte.
Auch wurden bilaterale Verträge zum Schaden der Schweiz ausgehandelt. Deshalb wollten Volk und Stände die schwerwiegenden Mängel der Personenfreizügigkeit
korrigieren und stimmten am 9. Februar 2014 der Masseneinwanderungsinitiative klar zu.
Doch Bundesrat und Parlament weigern sich bis heute, die vom Schweizer Volk und den Kantonen beschlossene Verfassungsbestimmung gesetzgeberisch umzusetzen. Die Missstände der Zuwanderung dauern deshalb immer weiter an. Man hat den schweizerischen Rechtsstaat ausgeschaltet.
Warum wollen die Politiker, dass die EU – eine fremde Macht – hierzulande zum Gesetzgeber wird? Das Stimmrecht der Bürger ist ihnen lästig. Ihr Ziel ist es, dass sie machen können, was sie wollen. Und nicht das, was sie müssen. Die bange Frage lautet: Lassen es die Schweizer zu, dass ihnen die Politiker in Bern und Brüssel das Stimmrecht wegnehmen? Wachsamkeit zur Wahrung der Selbstbestimmung im eigenen Land ist gefragt.
E gfreuti Wuche
Christoph Blocher
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