Kartrin Corazza
veröffentlicht unter dem Künstlernamen Katy O. ihr erstes Soloalbum.
Die Regierung des Kantons St.Gallen will den elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr mit Behörden, Gemeinden und Bevölkerung ermöglichen. Mit der Sammelvorlage zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege und dem Planungs- und Baugesetz schafft sie die rechtliche Basis dafür. Der Entwurf geht nun in die Vernehmlassung.
Digitalisierung Ziel ist ein digitales Verfahren, das den Austausch zwischen Behörden sowie zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern erleichtert. «Die Verwaltung soll ihre Aufgaben künftig effizient, modern und nutzerfreundlich erfüllen können», heisst es aus der Staatskanzlei. Die Gesetzesanpassungen wurden gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Kanton und Gemeinden erarbeitet. Mit der Revision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes sollen erste Erfahrungen mit digitalen Verfahren gesammelt werden. Diese Erkenntnisse fliessen später in eine umfassende Totalrevision ein. Die Vorlage ist zudem auf das nationale Projekt Justitia 4.0 abgestimmt, das die Digitalisierung des Justizsystems vorantreibt. Ein erster Anwendungsfall ist das Projekt «eBaubewilligungSG», das die elektronische Abwicklung von Plan- und Baubewilligungsverfahren ermöglicht. Dazu werden neben rechtlichen auch technische Voraussetzungen geschaffen. Eine sichere Plattform soll dabei Vertraulichkeit, Integrität und Nachvollziehbarkeit gewährleisten. Künftig sollen Behörden und berufsmässig Handelnde wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtet sein, Verfahren elektronisch abzuwickeln. Für Privatpersonen bleibt die Papierform weiterhin möglich. Grundsätzlich sollen Verfahrenshandlungen künftig wahlweise elektronisch oder auf Papier erfolgen können. Für bestimmte Akteure – etwa Behörden oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – wird die elektronische Form nach einer Übergangsfrist von einem Jahr verpflichtend, sobald die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Die neuen Bestimmungen sollen ab 1. Januar 2027 schrittweise in Kraft treten. Voraussetzung ist, dass die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen erfüllt sind. Mit der Vorlage macht der Kanton St.Gallen einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Verwaltung – mit dem Ziel, Verfahren zu vereinfachen und die Kommunikation zwischen Bevölkerung und Behörden zu modernisieren.
pd
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