Florian Kobler
sorgt sich um den Mangel an altersgerechten Wohnungen im Kanton.
Die Gaspreise der Stadtwerke Gossau stehen nach dem Urteil zu den St.Galler Gasgebühren unter besonderer Beobachtung. ⋌Symbolbild/AdobeStock
Das Verwaltungsgericht pfiff den St. Galler Stadtrat bei den Gasgebühren zurück. Die Gossauer SVP-Fraktion wollte daraufhin wissen, ob auch der Gossauer Stadtrat zu viel kassiert.
Gasgebühren Die Rechnung für das Gas sorgt weiter für politische Unruhe. Nachdem das St.Galler Verwaltungsgericht Ende Mai 2026 die Gasgebühren der Stadtwerke St.Gallen kritisiert hatte, wollte die Gossauer SVP wissen, wie sauber die Tarife der eigenen Stadtwerke sind und ob Geld der Gaskunden in den Stadthaushalt fliesst. Die Antwort des Stadtrats fällt zunächst beruhigend aus. Das Urteil betreffe zwar direkt nur St.Gallen, könne aber auch für andere öffentlich-rechtliche Versorgungsunternehmen Bedeutung haben. Deshalb werde geprüft, ob sich Konsequenzen für die Tarifkalkulation, die Kostenzuordnung oder die Ablieferungspraxis der Stadtwerke Gossau ergeben. Eine grundsätzliche Überprüfung will der Stadtrat allerdings erst nach dem Entscheid des Bundesgerichts vornehmen.
Ein konkreter Betrag steht bereits fest: In der Gassparte entstand 2025 eine Deckungsdifferenz von einer Million Franken. Das Geld soll nicht in der Stadtkasse bleiben. Gemäss der seit Januar 2025 geltenden Regelung wird die Summe über drei Jahre in Form tieferer Tarife an die Kundinnen und Kunden zurückgegeben. Der Stadtrat betont zudem, dass die Stadtwerke in den vergangenen fünf Jahren in der Gassparte keine übermässigen Gewinne erzielt hätten. Die jährlichen Ablieferungen an die Stadt seien keine Gewinnablieferung, sondern eine Entschädigung für die Nutzung des öffentlichen Grundes.
Zwischen den verschiedenen Bereichen der Stadtwerke und dem Stadthaushalt werden zahlreiche Leistungen verrechnet. Dazu gehören unter anderem Personal, Werkhof, Anlagen, Energie, Glasfaser, Beleuchtung und verschiedene Dienstleistungen. Laut Stadtrat werden die Geschäftsbereiche buchhalterisch getrennt geführt und Kosten verursachergerecht zugeordnet. Eine Quersubventionierung finde nicht statt. Genau hier setzt die SVP mit ihren Fragen an. Denn bei einem Unternehmen, das sowohl öffentliche Aufgaben erfüllt als auch Haushalte und Firmen mit Energie versorgt, ist die Zuordnung der Kosten zentral. Der Stadtrat prüft deshalb auch eine detailliertere Kostenrechnung für die Gasmarktkunden.
Die wichtigste Frage beantwortet der Stadtrat klar: Haushaltskunden würden nicht für andere Kundengruppen mitbezahlen. Grund- und Marktversorgung seien getrennt. Die Tarife würden für die jeweiligen Kundengruppen separat und kostendeckend kalkuliert. Auch Deckungsdifferenzen der Grundversorgung müssten in diesem Bereich bleiben. Ob damit tatsächlich alle Fragen geklärt sind, dürfte sich erst später zeigen. Der Stadtrat wartet zunächst auf das Bundesgericht. Bestätigt dieses die Grundsätze des St.Galler Urteils, könnte die Diskussion auch in Gossau neu aufflammen. Dann würde erneut die entscheidende Frage im Raum stehen: Sind die Gaspreise tatsächlich sauber kalkuliert und lässt sich jeder verrechnete Franken gegenüber den Kunden begründen?
Von Marino Walser
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