Florian Kobler
sorgt sich um den Mangel an altersgerechten Wohnungen im Kanton.
Für städtische Mitarbeiterinnen in St. Gallen soll künftig auch vor der Geburt ein bezahlter Urlaub möglich sein. Symbolbild: AdobeStock
Eine St. Galler Fraktion fordert einen bezahlten Mutterschaftsurlaub bereits vor der Geburt. Drei Wochen vor dem errechneten Termin sollen städtische Mitarbeiterinnen künftig zu Hause bleiben können.
Motion Die Fraktion fordert in ihrem Vorstoss einen bezahlten vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub für städtische Mitarbeiterinnen. Gemäss geltendem Bundesrecht haben erwerbstätige Mütter ab dem Tag der Geburt Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Ein bezahlter Urlaub vor der Geburt ist hingegen nicht vorgesehen. In der Praxis zeige sich jedoch, dass viele schwangere Arbeitnehmerinnen in den letzten Wochen vor der Geburt aus gesundheitlichen Gründen krankgeschrieben würden. Die Fraktion sieht deshalb Handlungsbedarf bei der Stadt St. Gallen.
Die Fraktion verweist darauf, dass verschiedene Städte und Kantone diese Situation erkannt und erste Schritte unternommen hätten. So habe die Stadt Winterthur im vergangenen Jahr beschlossen, ihren städtischen Mitarbeiterinnen künftig drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin einen bezahlten vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub zu gewähren. Hintergrund sei, dass in Winterthur rund 80 Prozent der schwangeren Angestellten in den letzten Wochen vor der Geburt krankgeschrieben gewesen seien. Mit dem vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub soll diese Situation künftig anders geregelt werden. Auch die Stadt Zürich plane derzeit eine ähnliche Regelung.
Die Fraktion argumentiert, eine entsprechende Regelung wäre mit geringen Mehrkosten verbunden und würde ein Zeichen für eine moderne und familienfreundliche Personalpolitik setzen. Die Stadt St. Gallen könnte sich damit als attraktive Arbeitgeberin positionieren. Nach Ansicht der Fraktion hätte ein bezahlter Urlaub vor der Geburt weitere Vorteile. Die Planungssicherheit der Stadtverwaltung würde erhöht, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert und die Gesundheit der Mitarbeitenden unterstützt. Gleichzeitig könnten unnötige Krankheitsausfälle reduziert werden.
Von Franz Welte
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